Kurärztliche Betreuung
Ich freue mich, Sie im Rahmen ambulanter Vorsorgeleistungen (früher: „offene Badekuren“) in meiner Praxis kurärztlich zu betreuen.
Kurärztliche Betreuung
Ich freue mich, Sie im Rahmen ambulanter Vorsorgeleistungen (früher: „offene Badekuren“) in meiner Praxis kurärztlich zu betreuen.
Hier können Sie sich vorab über die Vorsorgeleistungen / Kurangebote in Friedrichskoog, sowie Unterbringungs- und Freizeitangebote informieren:
https://www.gtz-friedrichskoog.de
https://www.friedrichskoog.de
Häufig gestellte Fragen / FAQ zur Badekur:
Der frühere Begriff „Badekur“ ist durch den Begriff der „ambulanten Vorsorgeleistung“ abgelöst worden. Aus Gründen der Vereinfachung werden wir im Folgenden weiterhin von der „ambulanten Kur“ sprechen. Sie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Als zeitlich begrenzter Bestandteil Ihres Gesamttherapiekonzeptes kann sie eine sinnvolle Ergänzung Ihrer kurativen oder präventiven Behandlung sein. Ihre Badeärztin vor Ort verordnet Ihnen nach einer gründlichen Aufnahmeuntersuchung die kurortspezifischen Heilmittel und ergänzenden physiotherapeutischen Maßnahmen. Auch verhaltenspräventive Maßnahmen, die Ihnen eine nachhaltige Anregung zum gesunden Lebenswandel, sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung Ihrer Gesundheit über die Kur hinaus dienen sollen, sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Kur. Unsere Praxis ist während des gesamten Kuraufenthaltes Ihr Ansprechpartner in allen medizinischen Belangen, analog zu Ihrer Hausarztpraxis zu Hause. Wir führen auch die Zwischen- und Abschlussuntersuchung durch.
Ambulante Vorsorgeleistungen dürfen ausschließlich in anerkannten Kurorten und Heilbädern durchgeführt werden. Friedrichskoog ist als „Nordseeheilbad“ hoch prädikatisiert und kann Ihnen daher das volle Spektrum der medizinischen Leistungen bieten.
Eine ambulante Vorsorgeleistung dauert in der Regel genau 21 Tage, wobei An- und Abreisetag jeweils mitgezählt werden. Nur in Ausnahmefällen kann eine ambulante Vorsorgeleistung mit gesonderter medizinischer Begründung verlängert werden.
Da Sie während einer ambulanten Vorsorgeleistung, wie der Name schon sagt, ambulant sind, müssen Sie, sofern Sie berufstätig und nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, den Zeitraum mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und dafür Urlaub nehmen. Außerdem tragen Sie die Kosten Ihrer Unterkunft am Kurort, sowie 10% der Kosten für die Kurmittel (Anwendungen), jedoch mindestens 10€ pro Verordnung (Kurmittelrezept) selbst. Die meisten Krankenversicherungen bezuschussen die Unterkunft mit festen Tagessätzen. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
- Ambulante Vorsorgeleistungen zur Krankheitsverhütung
- Ambulante Vorsorgeleistungen bei bestehenden Krankheiten
- Ambulante Vorsorgeleistungen für Kinder
- Kompaktkuren (Gruppenkuren in festen Kleingruppen mit ähnlichen Krankheitsbildern)
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen reine Individualkuren und keine Kompaktkuren anbieten können.
Anspruchsberechtig nach § 23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind alle gesetzlich Versicherten („Kassen-Patienten“) unabhängig von ihrem Alter und Erwerbstätigkeitsstatus (alle „vom Kind bis zum Rentner“).
Da ein wichtiger Bestandteil einer Kur auch die räumliche Distanzierung von der häuslichen Umgebung und des Milieus ist, darf eine ambulante Vorsorgeleistung nicht am eigenen Wohnort durchgeführt werden. Wer also in Friedrichskoog wohnt, muss für seine Kur einen anderen anerkannten Kurort aufsuchen.
Formal muss diese Frage verneint werden, da die Definition lt. SGB V auf die gesetzlichen Krankenversicherungen bezogen ist, jedoch bieten wir Ihnen selbstverständlich die gleichen Leistungen wie den gesetzlich Versicherten als privatärztliche Leistung an. Klären Sie bitte im Zweifel die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung, bevor Sie anreisen.
Gesetzlich Versicherte wenden sich zunächst an Ihren behandelnden Hausarzt, der die ambulante Vorsorgeleistung anregt. Hierzu wird das Muster 25 ausgefüllt und zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse geschickt. Sie erhalten daraufhin einen schriftlichen Bescheid und einen Kurarztschein.
Sollte Ihre ambulante Vorsorgeleistung / Kur abgelehnt werden, empfehlen wir grundsätzlich, umgehend einen Widerspruch einzulegen. Viele Krankenkassen wissen bedauerlicherweise nicht, dass Ihr Anspruch unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen gesetzlich verankert ist.
Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich (optimalerweise 2-3 Monate vor dem gewünschten Aufenthalt) mit unserer Praxis in Verbindung und schicken Sie uns vorab Ihre Unterlagen, damit wir eine Vorplanung zur Terminreservierung für Ihre Anwendungen an unser Kurmittelhaus weiterleiten können. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zur Kurvorbereitung (siehe oben).